Polizeistaat und §278a STGB in Österreich
Veröffentlicht von: Horwath Sonntag, den 08. Februar 2009 um 14:40 Uhr
"Kommt der Polizeistaat?", ist der Titel einer Informationsreihe der Studierendengruppe Save, Students For Animal Rights Veganism And The Environment.Â
students for animal rights, veganism and environment
Â
Trotzdem sich der Verein vorrangig für das Wohl der Tiere einsetzt kommen die Aktivisten nicht an diesem wichtigen Thema vorbei.
Vertreter des Arge, der Grünen, eine Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung, Amnasty International, Sprecher der Spö (Sozialdemokratische Partei Österreichs) sowie Tierschutz- Rechtsexperten haben sich kritisch zu dem umstrittenen österreichischen §278a geäußert.
Â
Bereits eine vierte Bekanntmachung zur Aufklärung bisheriger Entwicklungen ist auf einer speziellen Seite auf der Internetpräsenz von Save zu finden.
Dieser Paragraph 278a des österreichischen Strafgesetzbuches wird wegen seiner allgemeinen Formulierungen von vielen Gruppierungen immer wieder in Frage gestellt.
So besagt § 278a im Kern, das sich jeder Strafbar macht wenn er, obgleich persönlich unbeteiligt, Teil einer Organisation ist welcher die Planung eines Verbrechens vorgeworfen wird.
Man spricht von einem Vorbereitungsdelikt.
Â
Bekannt wurde so zum Beispiel ein Fall bei dem 10 linke Aktivisten und Naturschützer Verhaftet worden waren ohne, dass ihnen Straftaten hätten nachgewiesen werden können.
Â
Â
Diesen Beitrag im Forum besprechen
                ÂÂ
| < Zurück |
|---|
| Weitere Artikel zu diesem Thema | |



