Kritik am Bundesverfassungsgericht
Veröffentlicht von: Horwath Dienstag, den 01. September 2009 um 08:53 Uhr
Neue Entwicklungen zur „Holocaust-Kampagne“ der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V.:Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte, dass er PETAs Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland unter dem Aktenzeichen 43481/09 angenommen hat.
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Die Tierrechtsorganisation ist vor den EGMR gezogen, weil das Bundesverfassungsgericht im März 2009 mit einem Nichtannahmebeschluss von PETAs Verfassungsbeschwerde nach Ansicht der Organisation Rechtsverweigerung betrieben hat.
Es geht um die Präsentation von sieben Plakaten der „Holocaust-Kampagne“, bei der PETA Assoziationen zwischen dem Holocaust und der jährlichen Massentötung von Milliarden Tieren nahe legt.
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„Der Europäische Gerichtshof wird klären müssen, wieso es in Europa in ein und derselben Sach- und Rechtslage zwei diametral entgegengesetzte Urteile geben kann“, so Harald Ullmann, zweiter Vorsitzender von PETA Deutschland e. V.
Ullmann verweist darauf, dass PETAs „Holocaust-Kampagne“ in Österreich unter Aufhebung der Instanzenurteile zulässig und erlaubt ist.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht habe dagegen das Verbot der Kampagne durch die Instanzengerichte nicht aufheben wollen.
Und dies, obwohl das oberste Verfassungsgericht Deutschlands die Kernbegründung des Verbots im Nichtannahmebeschluss bereits kritisiert und als nicht haltbar bezeichnet habe.
„Die Holocaust-Kampagne verstößt also nicht gegen die Menschenwürde“, betont Ullmann.
Der Tierschützer findet es verfassungsrechtlich zudem überaus bedenklich, dass PETA durch die Justizreform der Zugang zum deutschen Bundesgerichtshof verwehrt worden sei.
PETA weist explizit darauf hin, dass die „Holocaust-Kampagne“ in keinster Weise darauf abziele, den Holocaust zu bagatellisieren.
Die Tierrechtsorganisation nutze vielmehr die schockierenden Assoziationen, um die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Banalisierung der Massen-Tötung von Tieren zu lenken.
Jahr für Jahr werden Milliarden von Tieren für die trivialsten Zwecke eingesperrt, gequält und auf grausamste Weise getötet.
Mitgeschöpfe, deren Schutz ausdrücklich im Grundgesetz verankert ist, werden zu Hamburgern, Schuhen oder Versuchsobjekten in Labors reduziert.
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PETA Deutschland e. V. ist eine Schwesterorganisation von PETA USA, der mit über zwei Millionen Unterstützern weltweit größten Tierrechtsorganisation.
Ziel der Organisation ist es, durch Aufdecken von Tierquälerei, Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.
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Quellen:
PETA Deutschland e. V.
Benzstr. 1
70839 Gerlingen
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