Keine Kennzeichnungspflicht bei gefärbten Eiern

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Der Deutsche Tierschutzbund warnt vor dem Kauf bereits gefärbter Eier.

Da diese von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind, verbergen sich unter der Farbe oft Eier aus der Käfighaltung.

 

Ostereier


Wer sicher gehen will, kein Tierleid zu unterstützen, sollte Eier mit der O, 1, oder 2 als erster Kennzeichnungsziffer kaufen und auf Eier mit der 3 verzichten.

Vorsicht ist auch bei Lebensmitteln wie Eierlikör, Backmischungen, Fertigkuchen etc. geboten, denn häufig werden für diese Produkte Käfigeier verwendet.

Etwa 40 Prozent der in Deutschland produzierten Eier werden in Nudeln oder Fertigprodukten verarbeitet, ohne dass der Verbraucher über deren Herkunft aufgeklärt wird.

Der Osterappell des deutschen Tierschutzbund 2009 lautet daher: "Finger weg vom Qualei! Käfig bleibt Käfig".

 

 

Diesen Beitrag im Forum besprechen

 
 
Weitere Artikel zu diesem Thema