Gericht verbietet DBV tierschutzfeindliche Aussagen

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Der Deutsche Bauernverband (DBV) darf vier tierschutzfeindliche Aussagen nicht mehr widerholen.

Dies urteilte das Berliner Landgericht am 4. Oktober. Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung: Anlässlich des „Deutschen Bauerntags 2010“ am 1. Juli führte die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e. V. in Berlin eine friedliche Protestversammlung gegen die vom DBV befürwortete konventionelle Massentierhaltungsindustrie durch.


PETAs Protest vor dem „Deutschen Bauerntag 2010“ verärgerte den Bauernverband © PETA

PETA protestiert immer wieder mit bundesweiten Aktionen gegen das systemimmanente Leiden sogenannter Nutztiere.

Auf der PETA-Aktion wurden die Aktivsten mit krassen Falschbehauptungen von Bauernverbands-Juristin Inken Lampe im Namen des DBV beleidigt und verleumdet. PETA erwirkte eine umfassende Einstweillige Verfügung – mit Erfolg.

Diese Aussagen sind dem Bauernverband jetzt verboten:



1.PETA bricht in Tierställe ein und verwüstet diese wie bei Wiesenhof und QS.

2.PETA verfälscht Filmmaterial.

3.PETA arbeitet nicht rechtsstaatlich sondern kriminell.

4.Kein einziges Strafverfahren gegen PETA hat mit Freispruch geendet, sondern alle mit Verurteilungen, weil PETA in Tierställe einbricht und Türen aufbricht.



PETAs Rechtsberater Dr. Edmund Haferbeck war bei der Gerichtsverhandlung am 4. Oktober dabei.

Er schlussfolgert: „Einer der Hauptslogans bei den Stuttgart 21-Demonstrationen lautet „Lügenpack“.

Eine Assoziation, die man durchaus auch auf den DBV und Juristin Lampe übertragen könnte.“

PETA kritisiert, dass der DBV und dessen Rechtsbeistand, der als „Anwalt ohne Moral“ bekannte Dr. Scheuerl aus Hamburg, einen vom Gericht dringend nahegelegten Vergleich ablehnten.

Die Hauptverhandlung dauerte über vier Stunden, durch Zeugenaussagen konnten die Falschbehauptungen des Bauernverbands bewiesen werden.

Dass der DBV und Inken Lampe Berufung eingelegt haben, dürfte laut PETA reine Formsache sein.



Aktenzeichen des Verfahrens: 31 0 254/10 Landgericht Berlin

 

 




Quelle:

PETA Deutschland e. V.
Benzstraße 1
70839 Gerlingen 

 

 


 

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