EU- Vermarktungsverbot für Kosmetikprodukte seit 11. März
Veröffentlicht von: Horwath Donnerstag, den 12. März 2009 um 07:02 Uhr
Mit dem 11. März tritt in der EU ein Vermarktungsverbot für, an Tieren getestete, Kosmetikprodukte in Kraft.Ein zwanzigjähriger Kampf um die Errettung von Versuchstieren in der Kosmetikindustrie geht nun mit einem generellen Verbot zu Ende.
Das Gesetz bezieht sich auf alle Produkte der Kosmetikindustrie auch insofern keine alternativen Methoden zur Testung zur Verfügung stehen.
Auch die Vermarktung im Ausland an Tieren getesteter Kosmetika ist nun verboten.
Nur noch in Einzelfällen bei denen die Anwendung alternativer Methoden besonders schwierig ist darf an Tieren geforscht werden.
Diese Möglichkeit aber gilt nur noch bis zum 11.März 2013, dann ist die Tierforschung im Kosmetischen Bereich gänzlich verboten.
Günter Verheugen, der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und EU-Kommissar für Unternehmen und Industrie bezieht auch die Industrie als Förderer des Verbotes mit ein, da die Entwicklung von Alternativmethoden eine gleich bleibende Sicherheit der Produkte garantiert.
So wurde 2005 wurde die Europäische Partnerschaft für Alternativen zu Tierversuchen gegründet. Diese gemeinsame Initiative von EU- Kommission und Unternehmen sowie Verbänden verschiedener Branchen befasste sich mit der Bestandsaufnahme bestehender Forschung, der Entwicklung alternativer Konzepte sowie der Förderung von Kommunikation, Bildung, Validierung und rechtlicher Akzeptanz alternativer Methoden.
Auch aus diesem Bereich wurden 2008 Ergebnisse aufgezeigt, die ein Verbot der Tierversuche befürworteten.
Alternative Methoden können bereits in den meisten Fällen klare Ergebnisse liefern.
Die wird EU- Kommission wird 2011 den nächste Bericht über die Entwicklung alternativer Testmethoden vorgelegen.
Das Langzeitziel ist die komplette Abschaffung der Tierversuche aber nach diesem Meilenstein sind die Weichen in die richtige Richtung gestellt.
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