Amtsgericht Hagen äußert Unbehagen gegenüber Kopfstandnummer / Verfahren eingestellt

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Am 21.04.2009 fand vor dem Amtsgericht in Hagen ein weiterer Prozess gegen Circus Krone-Inhaberin Christel Sembach-Krone, die vom persönlichen Erscheinen entbunden worden war, statt.

Verhandelt wurde, weil das Veterinäramt Hagen bereits im Sommer 2008 einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ausstellte; Gegenstand war die Kopfstandnummer der Elefantenkuh Bara.

 

Kopfstand eines Elefanten


Das Gericht stellte das OWi-Verfahren gem. § 47 OWiG ein, Krone muss jedoch ihre eigenen Anwaltskosten zahlen.

Das Gericht fand deutliche Worte zu dieser Zirkusnummer.

Diese sei "völlig abartig" und "völlig unnötig" und entspreche "zweifellos nicht dem natürlichen Verhalten eines Elefanten".

Im Hinblick auf ein Parallelverfahren vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg zum selben Komplex stellte das Amtsgericht das Verfahren ein.

Im Februar 2009 wurde Krone zu 1000 Euro Bußgeld vom Amtsgericht Darmstadt verurteilt, weil es Tierschutzmängel bei der Haltung von Elefanten und Pferden gab.



"Nach § 3 Nr. 5 Tierschutzgesetz ist es verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.

Im Falle des Kopfstandes von Elefanten sehen wir schon allein aufgrund des Körpergewichtes der Tiere erhebliches Leiden, das bei jeder Vorstellung für die Elefantenkuh Bara hervorgerufen wird.

Bara muss beim Kopfstand ihr gesamtes Gewicht auf dem Kopf tragen, das ist Tierquälerei", so Dr. Edmund Haferbeck von PETA, der als Prozessbeobachter in Hagen dabei war.

Daran ändere die Einstellung dieses Verfahrens nichts.

Noch bei den Gastspielen 2008 hielt Circus Krone einen Großteil seiner Tiere sogar unterhalb der vom Bundesministerium für Verbraucherschutz herausgegebenen Mindestanforderungen.

Dies sei mit erheblichen Leiden für die Tiere verbunden gewesen, denn erst recht unterhalb dieser Mindestanforderungen sei keine artgerechte Haltung möglich.

Mittlerweile haben die behördlichen Zuständigkeiten für Krone gewechselt und dem Zirkus wurden, auf den maßgeblichen Druck von PETA Deutschland e.V. hin, strenge Auflagen in der Tierhaltung gemacht.



Von der Bundesregierung erwarte man endlich den klaren Auftrag des Bundesrates von 2003 umzusetzen und ein Verbot zur Haltung von bestimmten Wildtieren im Zirkus umzusetzen.

Neben den massiven Missständen der Wildtierhaltung unterschätze das Ministerium auch die Gefahren, die von Wildtieren im Zirkus ausgehen.

Erst am Wochenende ist in Kassel ein Polizist von einem entflohenen Großbären des Zirkus Universal Renz gebissen worden.

 


 

Weitere Informationen über Circus Krone finden Sie auf unserer Homepage unter
www.peta.de/circuskrone und www.zirkus.peta.de

Kostenloses Bildmaterial und Videomaterial in sendefähiger Qualität können Sie bei PETA anfordern.


Quelle:

 

Pressestelle
PETA Deutschland e.V
Dieselstr. 21
70839 Gerlingen
07156-178-2826
07156-178-2810
www.peta.de

Eingetragen im Vereinsregister beim
Amtsgericht Hamburg, VR 13927

 




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